Wir laden Sie herzlich zum Experimentalvortrag “Die Chemie zwischen 6.30 Uhr und 7.30 Uhr” von Dr. Heywang ein. Der Vortrag wird am 13.02. um 19.00 Uhr im PZ unserer Schule stattfinden.
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Der Chemie-Lehrplan NRW weist innerhalb der Sekundarstufe I einen Gesamtumfang von sechs Wochenstunden auf. Diese Stunden verteilen sich zu gleichen Teilen auf die Jahrgänge 7, 9 und 10.
Die Schüler sollen einen Chemieunterricht erleben und gestalten, der vom Problem ausgehend die neue Wissenschaft erschließt. Dieser Unterrichtsansatz ist im Fach Chemie durch die zahllosen, relativ leicht zu variierenden Experimente gut zu ermöglichen. Ausgehend von Alltagserfahrungen, soll sich den Schülern die zunehmend komplexe Struktur selber erschließen. Dabei sollten verstärkt Schülerexperimente eingesetzt werden. Ein schülerzentrierter, problemorientierter, forschend-entwickelnder Unterricht ist die Idealform für dass, was Chemieunterricht darstellen will: Damit soll ein tiefes Verständnis für eine Experimentalwissenschaft, die sich der Modellbildung bedient, ermöglicht werden. Hierbei darf man nicht vergessen, dass sich dabei die wichtigen Phasen des selbständigen Erarbeitens mit Phasen der eher herkömmlichen Wissensvermittlung abwechseln müssen.
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Im Rahmen des Zentralabiturs werden von Seiten der Bezirksregierung alljährlich Vorgaben für das Fach Chemie herausgegeben. Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur in der gymnasialen Oberstufe im Jahr 2009
Grundlage für die zentral gestellten schriftlichen Aufgaben der Abiturprüfung in allen Fächern der gymnasialen Oberstufe sind die verbindlichen Vorgaben der Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe (Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/ Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, Frechen 1999). Da die Lehrpläne vielfach keine hinreichenden Festlegungen bezogen auf die für eine Abiturprüfung mit zentral gestellten Aufgaben relevanten Inhalte enthalten, sind im Hinblick auf die schriftlichen Abiturprüfungen 2009 entsprechende inhaltliche Vorgaben (inhaltliche Schwerpunkte und ggf. Medien/ Materialien) für den Unterricht in der Qualifikationsphase erforderlich, deren Behandlung in den zentral gestellten Aufgaben vorausgesetzt wird. Durch diese Schwerpunktsetzungen soll gesichert werden, dass alle Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2009 das Abitur ablegen, gleichermaßen über die notwendigen inhaltlichen Voraussetzungen für eine angemessene Bearbeitung der zentral gestellten Aufgaben verfügen. Die Verpflichtung zur Beachtung der gesamten Obligatorik des Faches laut Lehrplan einschließlich der verbindlichen didaktischen Orientierungen des Faches bleibt von diesen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen unberührt. Die Realisierung der Obligatorik insgesamt liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte. Die zentral gestellten Aufgaben werden die übergreifenden verbindlichen Vorgaben der Lehrpläne angemessen berücksichtigen. Die folgenden fachspezifischen Schwerpunktsetzungen gelten zunächst für das Jahr 2009. Sie stellen keine dauerhaften Festlegungen dar.
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